Afghanische Sicherungskräfte mit Gewehr G3 ausgerüstet
Zur effektiveren Sicherstellung des Schutzauftrages für die Einsatzliegenschaft Camp Marmal wurden die lokalen afghanischen Sicherungskräfte am Vorcheckpoint, mit Beginn des Jahres 2009, bei einem Appell durch den Objektkommandanten, Oberst Karsten Stoye, mit Gewehren G3 ausgerüstet.
Die Objektschutzgruppe des Einsatzgeschwaders Mazar-e Sharif (ObjSGrp EG MeS) stellt mit internationalen Kräften den Schutz der Einsatzliegenschaft Camp Marmal sicher. Dazu wird unter anderem die Zu- und Ausgangskontrolle am Maingate der Liegenschaft durchgeführt. Zur Erhöhung des Schutzes ist dem Hauptzugang ein Vorcheckpoint vorgelagert, an dem afghanische Zivilangestellte des Bundes eine Vorkontrolle aller Nichtangehörigen der ISAF durchführen.

Ausbildung seit Oktober 2008
Erste Erfahrungen mit der Ausrüstung und Ausbildung der lokalen Wachkräfte mit dem Gewehr G3 wurden im Jahr 2007 im Provincial Recontruction Team Kunduz erworben.Seit Oktober 2008 wurden die afghanischen Sicherungskräfte im Camp Marmal durch die ObjSGrp EG MeS für diese neue Aufgabe ausgebildet. Ziel der grundlegenden Ausbildung war es, die Sicherungskräfte die Beherrschung der Waffe, die Kenntnisse für den Schusswaffengebrauch analog der Taschenkarte Afghanistan für den deutschen Anteil ISAF sowie die Grundsätze der Verhältnismäßigkeit der Mittel zu vermitteln. Die Anwendung ausgewählter Handzeichen und einfache Begriffe zur Sicherstellung der Kommunikation beim Einsatz gehörten ebenso dazu. Die Beherrschung der Durchführung von Sicherungsaufgaben bei der Sicherung der Einsatzliegenschaft, die Anwendung ausgewählter Maßnahmen der Selbst- und Kameradenhilfe sowie die Fähigkeit zur Bedienung ausgewählter Fernmeldemittel zum Absetzen von Notsprüchen waren Anteile der speziellen Ausbildung.

Befugnisse und Aufgaben
Die Befugnisse der afghanischen Sicherungskräfte ergaben sich aus dem Recht der Notwehr und Nothilfe sowie aus der Übertragung von Aufgaben im Rahmen der Personen- und Fahrzeugkontrolle sowie der Zutrittskontrolle zur Einsatzliegenschaft. Die Sicherheitskräfte haben keine Befugnisse ihren Auftrag mit Waffengewalt durchzusetzen. Die Schusswaffe darf ausschließlich im Rahmen der Notwehr eingesetzt werden.

Verbesserung der Sicherheitslage
Durch die Ausstattung der afghanischen Sicherungskräfte mit Gewehren G3 ist es gelungen, eine weitere Handlungsoption zu etablieren, die Durchsetzungsfähigkeit der Wachen im Falle eines Angriffs zu verstärken und damit insgesamt die Sicherheitslage des Camp Marmal weiter zu verbessern.
