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Luftwaffe sorgt erneut für Sicherheit im baltischen Luftraum

Baltikum, 14.05.2008.
Seit dem NATO – Beitritt der drei baltischen Staaten am 30. März 2004 obliegt die Überwachung des Luftraums über Litauen, Lettland und Estland den NATO –Mitgliedsstaaten. Die beteiligten Staaten, darunter Deutschland, tauschen die Kontingente gemäß Rotationsplan alle drei Monate aus. Dem Rotationsprinzip entsprechend ist die Bundeswehr im dritten Quartal 2008 erneut mit dieser herausfordernden Aufgabe betreut.

Die alarmierten Besatzungen der Alarmrotte sprinten zu ihren Kampfflugzeugen
Die alarmierten Besatzungen der Alarmrotte sprinten zu ihren … (Quelle: Luftwaffe/Xaver Habermeier)Größere Abbildung anzeigen

Die Vorbereitungen laufen auf Hochtouren: Das Jagdgeschwader 71 „Richthofen“ in Wittmund stellt in diesem Jahr, unterstützt durch weitere Verbände aus Luftwaffe und Streitkräftebasis, Luftfahrzeuge com Typ F-4F Phantom und die dazugehörige 109 köpfige Besatzung für die dreimonatige Übernahme der NATO-Mission „Air Policing Baltikum“ vom 1. Juli bis zum 30. September 2008. Für die Angehörigen des Jagdgeschwaders 71 ist dieser Einsatz jedoch kein Neuland: Bereits im Jahr 2005 war die Bundeswehr mit dem Schutz der Wege über den baltischen Wolken beauftragt. Der alternierende Rhythmus zwischen den beteiligten NATO – Mitgliedsstaaten weist die Luftwaffe im dritten Quartal 2008 an, erneut nach Siauliai / Litauen zu verlegen.

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F-4F-Phantom rollt aus dem Hangar
F-4F-Phantom rollt aus dem Hangar (Quelle: Luftwaffe/Ingo Bicker)Größere Abbildung anzeigen

Welche Aufträge beinhaltet das Air Policing Baltikum?

Die radargeführte Überwachung des Luftverkehrs in den baltischen Staaten steht im Mittelpunkt der seit dem Frühjahr 2004 währenden NATO –Mission. Dabei sollen militärische Radarstationen, sogenannte „Control and Reporting Centers“, ständig aktualisierte Luftbilder aufzeichnen. Die F-4F Phantom sind rund um die Uhr einsatzbereit, um auf eventuelle Störungen sofort reagieren zu können. Der 24 Stunden Betrieb, die Allwetterfähigkeit und die Überschallgeschwindigkeit der Jagdflugzeuge sorgen für eine schnelle Verfügbarkeit in allen Bereichen des betreffenden Luftraums – schließlich sollen Luftfahrzeuge den baltischen Luftraum sicher und reibungslos durchqueren können.

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F-4F-Phantom hebt ab
F-4F-Phantom hebt ab (Quelle: Luftwaffe/Ingo Bicker)Größere Abbildung anzeigen

Die Unterschiede zum Einsatz 2005

Bereits im dritten Quartal des Jahres 2005 war die Luftwaffe mit der Sicherung des baltischen Luftraums betraut. Der Kernauftrag hat sich seitdem nicht verändert. Jedoch variiert gegenüber dem Jahr 2005 die Personalstärke: Waren es vor drei Jahren noch 130 Soldaten, die zum Flughafen Siauliai in Litauen verlegten, beträgt der Gesamtumfang in diesem Jahr eine Personalstärke von 109 Soldaten. Da in diesem Jahr auf die Mitnahme eines mobilen Tanklagers verzichtet werden kann, konnte die Zahl der eingesetzten Soldaten geringfügig reduziert werden.

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F-4F-Phantom Kampfflugzeug einer Alarmrotte in der Luft
F-4F-Phantom Kampfflugzeug einer Alarmrotte in der Luft (Quelle: Luftwaffe/)Größere Abbildung anzeigen

Gründe für die Luftraumüberwachung

Im Frühjahr 2004 traten der NATO insgesamt sieben neue Staaten bei: Bulgarien, Rumänien, Slowakei, Slowenien und eben Litauen, Lettland und Estland. Das nordatlantische Militärbündnis verlangt eine eigenständige Sicherung des jeweiligen Luftraums, die von den drei baltischen Staaten noch nicht in vollem Umfang gewährleistet werden kann. Dieser Umstand resultiert aus der geringen Anzahl moderner Jagdflugzeuge mit Überschallgeschwindigkeit, die eine Luftraumüberwachung nur am Tage und bei guten Sichtbedingungen ermöglichen. Somit unterstützen die NATO – Mitgliedsländer die neuen Partner hierbei, damit keine Zonen unterschiedlicher Sicherheit entstehen. Bisher beteiligte Staaten sind Belgien, Dänemark, Deutschland, Frankreich Großbritannien, Niederlande, Norwegen, Polen, Portugal, Rumänien, Spanien, Türkei sowie die Vereinigten Staaten. Die vollkommen autonome Luftraumsicherung durch die drei baltischen Staaten soll ab dem Jahr 2018 erfolgen. Darüber hinaus ist ab dem 1. September 2009 anstatt des dreimonatigen Wechsels eine viermonatige Einsatzzeit vorgesehen.

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Stand vom: 05.08.2009 | Autor: Thorben Pfeifer

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